Leistungen
Wir vertreten Kinder und Jugendliche als unabhängige Verfahrensbeiständ*innen in familiengerichtlichen Verfahren gemäß § 158 FamFG.
Unser Auftrag ist die fachlich fundierte Ermittlung und Darstellung des Kindeswillens sowie die Mitwirkung an tragfähigen, kindgerechten Lösungen im gerichtlichen Verfahren.
Die nachfolgend dargestellten Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im Rahmen einer gerichtlichen Bestellung.
Familiengerichtliche Verfahren
Wir werden insbesondere in folgenden Verfahrensarten bestellt:
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Sorgerechtsverfahren
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Umgangsverfahren
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Aufenthaltsbestimmungsverfahren
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Herausgabe- und Verbleibensverfahren
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Kindeswohlverfahren
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Unterbringungsverfahren
Dies umfasst unter anderem Verfahren nach §§ 1631b, 1666, 1684, 1696 BGB sowie weitere kindschaftsrechtliche Verfahren gemäß FamFG.
Gespräche mit dem Kind
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altersangemessene, vertrauliche Gespräche
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Perspektivübernahme und Einordnung des Kindeswillens
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Berücksichtigung von Bindungen, Ressourcen und Belastungsfaktoren
Austausch mit Verfahrensbeteiligten
Im Rahmen unserer gerichtlichen Bestellung führen wir – soweit verfahrensrelevant – Gespräche mit Eltern, Pflegepersonen, Sorgeberechtigten sowie mit beteiligten Fachkräften und Einrichtungen.
Dies dient der umfassenden fachlichen Einordnung des Kindeswillens und der Lebenssituation des jungen Menschen.
Fachliche Stellungnahme
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strukturierte und nachvollziehbare Berichterstattung
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transparente Darstellung gegenüber dem Gericht
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klare fachliche Einordnung unter Berücksichtigung des Kindeswohls
Ergänzend
Ergänzend bieten wir zudem die Übernahme gerichtlich angeordneter Umgangspflegschaften gemäß § 1684 Abs. 3 BGB, in begrenztem Umfang an.